Ein medizinischer Sachverständiger stellte für ein gerichtliches Gutachten 2.374,50 Euro in Rechnung. Das LG Darmstadt setzte die Vergütung jedoch auf 0,00 Euro fest. Nach Auffassung der Kammer war das Gutachten nicht verwertbar. Die Kammer war zudem davon überzeugt, dass das Gutachten in wesentlichen Teilen unter Verwendung von KI erstellt worden war, ohne dass dieser Einsatz […]