Rechtsanwalt 
Okan Doğan

Partner. Fachanwalt für IT-Recht.
Zertifizierter  Datenschutzbeauftragter (TÜV Nord).

Tätigkeitsgebiete

◼️ Informationstechnologierecht (IT-Recht)
◼️ Vergaberecht
◼️ Datenschutzrecht
◼️ Telekommunikationsrecht
◼️ Internetrecht (eCommerce)

Vita

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bis 2013: Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg

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2013 - 2015: Rechtsreferendariat beim Land Schleswig-Holstein

Ausbildungsstationen: 
Amtsgericht Pinneberg, Amtsgericht Itzehoe, Stadtwerke Norderstedt, Rechtsanwalt Frank Bußmann, Norderstedt

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2015 - 2017: Rechtsanwalt für Vergabe-, IT- und  Energierecht bei der Kanzlei Bommert

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2017 - 2018: Unternehmensjurist für Vergabe- und IT-Recht bei der DVZ Mecklenburg-Vorpommern GmbH

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2018 - 2022: Rechtsanwalt für Vergabe- und IT-Recht bei der Kanzlei Bommert

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Seit 2022: Gesellschafter der Kanzlei Doğan Pfahler Rechtsanwälte GbR in Hamburg

Social Media Profile

Beruflicher Werdegang

Nachdem Herr Rechtsanwalt Doğan an der Universität Hamburg Rechtswissenschaft studierte und sein Rechtsreferendariat im Land Schleswig-Holstein absolvierte, war er zunächst bei einer Hamburger Anwaltskanzlei für Vergaberecht angestellt und befasste sich dort überwiegend mit vergabe-, IT- und energierechtlichen Themen. Im Zeitraum von Februar 2017 bis März 2018 war Herr Doğan bei der Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (DVZ M-V GmbH) als Jurist für Vergabe- und IT-Recht tätig und betreute dort u. a. EU-weite IT-Vergabeverfahren für das Land Mecklenburg-Vorpommern und diverse Landesministerien. Bis September 2022 führte er diesen Schwerpunkt bei einer Hamburger Vergaberechtsboutique fort. 

Im November 2022 hat Herr Doğan - gemeinsam mit seinem Partner Jonas Pfahler - die Dogan Pfahler Rechtsanwälte GbR gegründet und ist seitdem in eigener Sozietät tätig.

Interessen

Bereits im Rahmen des Studiums belegte Rechtsanwalt Doğan den Schwerpunktbereich der „Ökonomischen Analyse des Rechts“ und vertiefte sein Interesse an der Kombination aus rechtlichen sowie wirtschaftlichen Zusammenhängen während seines Referendariats beim Justiziariat eines kommunalen Energieversorgers.

Seine Begeisterung für ökonomische Zusammenhänge und Informationstechnologien lebt Herr Doğan auch über seinen beruflichen Alltag hinaus:

Als Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) beschäftigt sich Herr Doğan beruflich mit Fragestellungen in Bezug auf Hard- und Software (On premise, SaaS, IaaS, PaaS, KIaaS, agile, Waterfall etc.), Künstliche Intelligenz (KI), Datenschutzrecht und Datennutzungsrecht, Urheberrecht, Telekommunikationsrecht, Informationsfreiheit und weitere Themen. Die vorgenannten Themen beschäftigen Herrn Doğan auch in seiner Freizeit, die er außerdem gerne mit dem Customizen und Optimieren seiner Websites verbringt.

Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV-Nord) besitzt Rechtsanwalt Dogan das nach Art. 37 Abs. 5 EU-DSGVO erforderliche besondere Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis, um als (externer) Datenschutzbeauftragter von Ihrem Unternehmen bestellt werden zu können.

Herr Dogan ist Mitglied der Hamburgischen Rechtsanwaltskammer und an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.

Mitgliedschaften

◼️ Deutscher Anwaltverein (DAV)
◼️ Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV (DAVIT)
◼️ Hamburgischer Anwaltverein (HAV)
◼️ Deutsches Vergabenetzwerk (DVNW)

Veröffentlichungen

Neben den Veröffentlichungen im eigenen Blog publiziert Rechtsanwalt Doğan seine Beiträge auf weiteren Plattformen:
◼️ Beschaffung von KI: Gestaltungsmöglichkeiten für Bieter und Auftraggeber - Teil 2 (2023)
◼️ Beschaffung von KI: Herausforderungen, Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten für Öffentliche Auftraggeber und Bieter - Teil 1 (2023)
◼️ Überblick zum IFG-Antrag: Ansprüche von PolizeibeamtInnen und BürgerInnen gegen den Staat (2023)
◼️ Ratgeber: Handel mit Gebrauchtsoftware (2019)
◼️ EuGH: Betreiber von Facebook-Fanseiten tragen Mitverantwortung für Facebooks Datenverarbeitung (2018)
◼️ Blockchain: Chancen und Risiken für Datenschutz, Smart Contracts & Co. (2017)
◼️ Bundesarbeitsgericht: Betriebsrat darf beim Facebook-Auftritt mitbestimmen (2016)
◼️ AGB dürfen seit 1. Oktober keine Schriftformklausel mehr enthalten (2016)
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