Vergaberecht: Neue EU-Schwellenwerte für 2024/2025 veröffentlicht

21. November 2023
Vergaberecht EU-Schwellenwerte 2024/2025

Öffentliche Auftraggeber und Bieter müssen ab dem 1. Januar 2024 neue EU-Schwellenwerte zu Grunde legen. Hier finden Sie die Übersicht zu den bisherigen Wertgrenzen und den Vergaberecht Schwellenwerten 2024/2025.

I. Neue EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2024

Kürzlich hat die Europäische Kommission ihre turnusmäßige Anpassung der EU-Schwellenwerte im Vergaberecht beschlossen. Die Anpassung betrifft die „klassische“ Vergaberichtlinie (2014/24/EU), die Sektorenvergaberichtlinie (2014/25/EU), die Konzessionsvergaberichtlinie (2014/23/EU) sowie die Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2009/81/EG).

Soweit der geschätzte Auftragswert eines öffentlichen Auftrags die Schwellenwerte erreicht, sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Auftrag EU-weit auszuschreiben. Die Europäische Kommission passt die Schwellenwerte alle zwei Jahre an.

Ab dem 1. Januar 2024 gelten nunmehr die folgenden Werte:

AuftragsartAb 01.01.2024Bis 31.12.2023
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (“klassisch”)221.000 €215.000 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (Sektorenbereich, Verteidigung/Sicherheit)443.000 €431.000 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge (obere und oberste Bundesbehörden)143.000 €140.000 €
Bauaufträge / Konzessionen5.538.000 €5.382.000 €
Übersicht der Schwellenwerte für EU-Vergaben

II. Hintergrund zur Anpassung der Vergaberecht Schwellenwerte

Die EU-Schwellenwerte basieren auf den Schwellenwerten des Agreement on Government Procurement (GPA), die in sog. Sonderziehungsrechten (SZR) angegeben werden. Diese, vom IWF künstlich geschaffene, Währung kommt auch im Transportrecht zum Einsatz. Der Kurs der Sonderziehungsrechte verändert sich zum Euro laufend, so dass alle zwei Jahre eine Anpassung der EU-Schwellenwerte an die Sonderziehungsrechte erfolgt.

Die jeweils neuen Schwellenwerte wurden in den Delegierten Verordnungen (EU) 2023/2495, 2023/2496, 2023/2510 und 2023/2497der Kommission vom 15. November 2023 veröffentlicht. Diese erreichen Sie über die folgende Übersicht:

III. Neue Schwellenwerte 2024/2025 gelten unmittelbar

Nachdem die neuen Schwellenwerte auf EU-Ebene entsprechend umgesetzt worden sind, ist aufgrund der in § 106 Absatz 1 GWB vorgesehenen dynamischen Verweisung kein Umsetzungsakt durch den deutschen Gesetzgeber erforderlich. Die neuen Schwellenwerte gelten somit ab dem Jahreswechsel unmittelbar für öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber in Deutschland.

Kontaktieren Sie uns bei offenen Fragen

Wenn Sie Fragen zur Auftragswertschätzung nach § 3 VgV / § 2 SektVO oder zu sonstigen vergaberechtlichen Themen haben, kontaktieren uns gerne über unser Kontaktformular.

Hinweis: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine Rechtsberatung.


Bildnachweis: © ALEXANDRE LALLEMAND, unsplash.com

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