Wer in Social-Media-Clips Musik einbindet, landet mitunter schneller im juristischen Gegenwind, als ein Reel viral gehen kann. Stellen Sie sich vor: Ein kurzes Social-Video, dazu ein markanter Hook – „Let’s Go“. Wochen später liegt Post von der Mathé Law Firm im Briefkasten: „Berechtigungsanfrage“ im Namen des ROBA Music Verlags. Dieses Beispiel lässt sich auf beliebige Songs und Verlage (z.B. Universal Music Publishing GmbH, Sony Music Publishing (Germany) GmbH usw.) übertragen. Was bedeutet das, wie ernst ist das? Und wie reagieren Sie richtig?
In jüngerer Zeit berichten Betroffene vermehrt von Berechtigungsanfragen wegen der Verwendung der Komposition „Let’s Go“ in Social-Media-Videos. Die Schreiben verlangen regelmäßig Auskunft, ob eine gültige Lizenz vorlag; als „Beweis“ wird oft ein Screenshot/Download des Videos beigefügt. Hintergrund sind urheberrechtliche Ansprüche des Verlags bei (vermeintlich) gewerblicher Nutzung auf Plattformen wie Instagram oder TikTok
Die Mathé Law Firm mit Sitz in Hamburg ist auf Musik-/Medienrecht spezialisiert und vertritt verschiedene Musikverlage, nicht nur ROBA sondern z.B. auch Sony, Universal usw. Entsprechend betreffen die Schreiben unterschiedliche Werke und Rechteinhaber.
Typisch: Zunächst kommt eine Berechtigungsanfrage (klärt, ob eine Lizenz vorlag). Bleibt die Antwort aus oder ist keine Lizenz nachweisbar, folgt oft die Abmahnung mit Unterlassungs- und Zahlungsforderungen.
Eine Berechtigungsanfrage prüft, ob Ihre konkrete Nutzung lizenziert war. Sie behauptet nicht zwingend schon eine Pflichtverletzung, setzt aber ein deutliches Signal: Wenn Sie keine Berechtigung nachweisen, kann der nächste Brief eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung, Kostennote und Schadensersatz sein. Genau an dieser Schwelle entscheidet sich, ob die Angelegenheit geordnet geklärt werden kann oder teuer eskaliert.
Warum trifft es viele Social-Media-Profile? Weil die Plattform-Lizenzen von Instagram oder TikTok enge Leitplanken haben und die gewerbliche Nutzung – etwa auf Business-Accounts, in bezahlten Kooperationen oder zur Produktwerbung – häufig nicht vom allgemeinen Musikkatalog gedeckt ist.
Wer private Kataloge geschäftlich nutzt, verletzt schnell Rechte des Verlags oder Labels. Das erklärt, warum Musikstücke wie „Let’s Go“ ins Visier geraten und warum der Name Mathé Law Firm regelmäßig auftaucht. Die Entwicklung ist kein Einzelfall, sondern Teil einer breiteren Welle urheberrechtlicher Ansprüche rund um Social Media.
Zuerst bewahren Sie Ruhe und lesen das Schreiben ohne vorschnelle Geständnisse oder Rechtfertigungen. Fristen sind ernst zu nehmen, aber nicht panisch: Es geht um eine strukturierte Antwort, nicht um Schnellschüsse.
Prüfen Sie nüchtern, welches Video betroffen ist, wo es veröffentlicht wurde und zu welchem Zweck. Wenn eine Agentur oder ein Freelancer produziert hat, sollte kurzfristig in Erfahrung gebracht werden, ob tatsächlich Nutzungsrechte sauber übertragen wurden - hier ist auch der konkrete Rechteumfang entscheidend. Interne E-Mails, Rechnungen oder Lizenzbestätigungen sind jetzt wertvoller als jede spontane Entschuldigung.
Das Entfernen des Videos ändert am rechtlichen Vorwurf nichts, kann aber Folgeschäden begrenzen. Was Sie vermeiden sollten: pauschale Schuldeingeständnisse, vorschnell unterschriebene Unterlassungserklärungen und unkoordinierte Kontaktaufnahme „auf Zuruf“.
In vielen Fällen genügt eine sachlich belastbare Antwort mit Belegen, um die Sache zu ordnen – in anderen ist eine eng gefasste Modifikation zwingend, damit keine kostspielige Wiederholungsfalle entsteht
Und die Rollenverteilung? Mathé Law Firm ist in der Musikbranche als Vertreterin verschiedener Rechteinhaber etabliert und tritt nicht nur für ROBA in Erscheinung. Die aktuelle „Let’s-Go“-Welle ist damit eher ein konkreter Anlass als ein Sonderfall.
Wer heute Post wegen ROBA bekommt, findet morgen womöglich denselben Absender im Namen eines anderen Rechteinhabers im Briefkasten – das Muster bleibt gleich: erst Berechtigungsanfrage, dann – sofern nichts belegt wird – Abmahnung. Anders als bei Fake-Abmahnungen gilt: Diese Schreiben sind ernst zu nehmen.
Das Fazit ist unspektakulär und genau deshalb wichtig: Behandeln Sie die Berechtigungsanfrage wie die erste Kurve auf nasser Straße. Wer hier konzentriert bleibt, sauber dokumentiert und die juristische Linie hält, kommt ohne Schleudern ans Ziel. Wer hektisch gegenlenkt, riskiert die große Rechnung.
Berechtigungsanfragen und Abmahnungen enthalten oftmals Fristen, die ein zügiges Handeln erfordern.
Wir übernehmen diese Prüfung gerne für Sie! Melden Sie sich über das Kontaktformular oder telefonisch bei uns!
Hinweis: Dieser Blogbeitrag ersetzt keine Rechtsberatung.