Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu sämtlichen Aspekten des Hinweisgeberschutzes sowie im Zusammenhang mit der internen Umsetzung des HinSchG.
Hierzu gehören unter anderem:
🔸 Die Klärung der rechtlichen Pflichten gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
🔸Die Unterstützung bei der Auswahl und Qualifizierung der Personen, die Ihre interne Meldestelle für Hinweisgeber besetzen werden.
🔸Die Unterstützung bei der Festlegung interner Richtlinien.
Die Auslagerung von Aufgaben wie der Implementierung und dem Betrieb eines Hinweisgebermeldesystems, der Auswertung von Hinweisen und der Kommunikation mit Hinweisgebern kann Unternehmen dabei unterstützen, die Einhaltung der Anforderungen des HinSchG kurzfristig sicherzustellen, ohne dabei auf eigene Ressourcen zurückgreifen zu müssen.
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner "QDIS Datenschutzberatung Kunz" als externer Dienstleister bieten wir Ihnen eine "All-In-One"-Lösung, also die Kombination aus technischer Einrichtung und Betrieb sowie juristischer Expertise.
Für den Fall, dass es in Ihrem Unternehmen tatsächlich zu einem Meldefall kommt, ist es von entscheidender Bedeutung, schnell und kompetent zu handeln. In solchen Momenten können Sie und Ihre Mitarbeitenden in Ihrer internen Meldestelle auf unsere rechtliche Expertise und langjährige Erfahrung in der Beratung von privatwirtschaftlichen und öffentlichen Unternehmen zählen.